BESCHWERDEN

Beschwerden, Rechtsbehelfe und Schlichtungsverfahren

Sollten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Generalfinance Gründe für Unzufriedenheit oder potenzielle Konflikte auftreten, kann sich der Kunde direkt an seinen zuständigen Kundenbetreuer wenden, um die Beschwerdegründe im Detail darzulegen und gemeinsam etwaige Abhilfemaßnahmen festzulegen.
Falls der Kunde der Ansicht ist, keine angemessene oder zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben, und/oder im Falle von Streitigkeiten, die eine eingehende und komplexe Analyse erfordern, kann er eine spezifische schriftliche Beschwerde über einen der folgenden Wege einreichen:
-E-Mail: privacy@generalfinance.it
-Postweg: per normalem Brief oder Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse:
Generalfinance s.p.a.
Ufficio Reclami
Via Carso n. 36
13900 Biella (BI)
-Persönliche Abgabe: am eingetragenen Firmensitz (Mailand, Via G. Stephenson n. 43A) oder am Hauptsitz (Biella, Via Carso n. 36) gegen Erhalt einer Empfangsbestätigung.

In diesem Fall ist Generalfinance s.p.a. verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu antworten.Falls der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist keine Antwort erhält oder mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden ist, kann er vor der Anrufung der Justizbehörden folgende Wege einschlagen:
-Anrufung des Arbitro Bancario Finanziario (ABF), Sofern der Streitwert 100.000 Euro nicht überschreitet und die Forderung die Zahlung eines Geldbetrags zum Gegenstand hat. Die Entscheidungen des ABF sind für die Parteien nicht bindend; das Recht, die ordentliche Justizbehörde anzurufen, bleibt in jedem Fall unberührt. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website www.arbitrobancariofinanziario.it, bei den Filialen der Banca d’Italia oder direkt bei Generalfinance s.p.a.
-Einleitung eines Mediations-/Schlichtungsverfahrens: Beim Conciliatore Bancario Finanziario (Vereinigung zur Beilegung von Bank- und Finanzstreitigkeiten – ADR). Dieses Verfahren kann auch ohne vorherige Beschwerde eingeleitet werden. Sollte die Schlichtung ohne Einigung enden, hat der Kunde weiterhin die Möglichkeit, die ordentliche Justizbehörde anzurufen. Die Verfahrensordnung und die entsprechenden Formulare können unter www.conciliatorebancario.it im Bereich „Mediazione e Formazione“ eingesehen oder bei Generalfinance s.p.a. angefordert werden.
Das Mediations-/Schlichtungsverfahren kann auch bei einer anderen Stelle als dem Conciliatore Bancario Finanziario eingeleitet werden, sofern diese im entsprechenden Register des Justizministeriums eingetragen und auf Bank- und Finanzangelegenheiten spezialisiert ist.